Dokumente zum Download “Zaun”
Im folgenden werden Dokumente zum Verwaltungsstreitverfahren zusammengestellt:
1.) Zunächst werden Voraussetzungen zur Rechtsprechung und meiner Argumente aufgeführt:
“Ordnungsgemäße Landwirtschaft” sei nur eine erwerbswirtschaftliche Betätigung, Punkt 33:
bzw.
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Neue Grüngürtel-VO:
Diskussionen des Landschaftsplans:
1a) Die Divergenz zwischen dem VG Frankfurt und dem VGH Kassel wegen der Frankfurter Baumschutzsatzung, wegen der höchstwahrscheinlich das Rechtsamt der Stadt Frankfurt den Streit um die ehemaligen Verstärkerstelle mit mir um drei Jahre verschob.
VG_Frankfurt_Baumschutzsatzung
VGH_Frankfurt_Baumschutzsatzung
2.) Das Vorverfahren inkl. Abriß-Verfügung:
bzw.
3.) Da der Abriß-Bescheid die aufschiebende Wirkung meines Widerspruchs beseitigte, mußte ich einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Frankfurt stellen, der abgeschmettert wurde, wegen – wie ich meine – Fehlinterpretation des Urteils 4 UE 2721/87:
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4.) Daraufhin habe ich eine Untätigkeitsklage eingereicht:
bzw.
bzw.
5.) Anschließend kam der Widerspruchsbescheid des Rechtsamts der Stadt Frankfurt, so daß ich erneut Klage einreichte
bzw.
6.) Als dann die Festsetzung der mündlichen Verhandlung erfolgte, habe ich mich vergeblich bemüht einige Rechtsprobleme zuvor zu klären:
bzw.
7.) Am 11.05.2010 fand dann die mündliche Verhandlung statt:
Ausgleichsmassnahme_UNB_100512
bzw.
Ausgleichsmassnahme_UNB_100512
8.) Im folgenden kommt noch der Antrag an das Verwaltungsgericht wegen Zulassung zur Berufung sowie deren Gründe gemäß § 124 a VwGO.
9.) 8 K 1520/10.F(2): Die Klage gegen die Zwangsgeldfesetzung
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10.) 8 L 1636/10.F(2): Antrag beim VG gegen Gebühren-Vollstreckung in Höhe von 823,45 Euro. Diese Gebühr hatte ich in der Abrißverfügung erhalten:
(Die Vollstreckung habe ich vom Herrn Adrian Wodniok (Tel. 01703340596), Vollziehungsbeamter des Magistrats der Stadt Frankfurt (http://www.kassen-steueramt.stadt-frankfurt.de), Mail: vollstreckung.amt2 1 @stadt-frankfurt.de, erhalten.)
Mit Einschreiben vom 26.07.2010 habe ich dem Gericht mitgeteilt, daß ich mit seinem Vorschlag einverstanden bin.
Auch das Rechtsamt der Stadt Frankfurt, vertreten durch den Amtsjuristen Markus Graff (markus.graff@stadt-frankfurt.de), hat mit Schreiben vom 06.08.2010 dem Gericht mitgeteilt, daß es die Ämter angewiesen hat, die Vollstreckung gegen mich vorerst einzustellen.
11.) Vollstreckungsankündigung wegen der Gebühr des Widerspruchsbescheids in Höhe von 621,04 Euro:
Neben dem Zwangsgeld in Höhe von 500 Euro sowie der Gebühr in Höhe von 823,45 soll ich auch noch die Widerspruchsgebühr in Höhe von 621,04 Euro zahlen.
bzw.
Trotz meines Antrags beim Rechtsamt (Christian Schmidt), wurde die Gebühr für den Widerspruchsbescheid bei mir erhoben:
Von Herr Adrian Wodniok, Vollziehungsbeamter der Stadt Frankfurt, Mail: vollstreckung.amt21@stadt-frankfurt.de, erhielt ich die folgende Forderung:
Vollstreckungsankuendigung_100706
Wie in Rechtsamt_Graff dargestellt, ruhen derzeit die Verfahren.
12.) Der Richter Fetzer schickte dann die Beschwerde gegen seine Streitwertfestsetzung an das Hessische Oberverwaltungsgericht, nachdem der Rechtsanwalt noch einmal kurz dazu Stellung genommen hatte:
bzw.
Der Hessische VGH verringerte den Streitwert von 10000 Euro auf 2500 Euro!
13.) Der Richter Fetzer schickte dann den Antrag auf Zulassung zur Berufung an das Hessische Oberverwaltungsgericht:
Daraufhin fragte der VGH:
Daraufhin schrieb der Rechtsanwalt Timo Neuser:
Dann schrieb das Rechtsamt in Gestalt des Herrn Christian Schmidt:
Herr Schmidt sagte nach meinem Verständnis im wesentlichen, die Zusicherung des RP Darmstadt auf S. 8 des beiliegenden Schreibens, ich dürfe einzäunen sei nicht erteilt worden,
ferner meint er vermutlich, der VGH habe in dem beiliegenden Urteil erkannt, daß Diebstahl keine Grund für Einzäunung sei.
Dem VG Frankfurt und Herrn Schmidt habe ich bisher schon mehrfach geschrieben, daß dies in dem Urteil der RP, nicht aber der VGH, gesagt hat.
Antrag auf Zurücküberweisung an das VG Frankfurt:
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde vom Hessischen VGH abgelehnt:
14.) Die folgenden Dokumente sind ebenfalls erheblich bzw. interessant:
Gruenguertel_Harheim_OA_738_2008
Ausgleichsmassnahme_UNB_100512
bzw.
Ausgleichsmassnahme_UNB_100512
bzw. als PDF:
Klage Höchster Wehr
Diese Datei als .doc
und als .pdf
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Diverse Infos zumAbriß von Kleingärten: